KOSTEN UND ABRECHNUNG
Grundsätzlich kann mit allen Privatkassen abgerechnet werden, wenn der individuelle Tarif es mit einschließt.
Wir prüfen immer mit Ihrer Hilfe, welche die beste Abrechnungsart für Sie persönlich ist.
Oft macht es aber auch Sinn, seine Therapie selbst zu bezahlen:
VORTEILE PRIVATE THERAPIE
Keine Wartezeit | Flexible Termine
Krisen kommen oft unvorbereitet. Dann ist schnelle Hilfe gefragt, um die Lage zu stabilisieren und größeren Schaden zu verhindern. Wochenlang auf einen Termin zu warten wäre nicht hilfreich, deswegen ist es uns wichtig, dass wir uns sehr schnell zum Erstgespräch sehen und die Belastung angehen, wenn sie entsteht.
Auch Termine abends und nach Vereinbarung am Wochenende sind möglich.
Übergangstherapie GesKV
Die Wartezeit auf gesetzlich bezahlte Therapie kann lang sein. Weil akute Belastungs- und Stresssituationen darauf keine Rücksicht nehmen und auch wenig Energie übrig lassen, macht eine selbstbezahlte Übergangstherapie bis zum anstehenden Termin beim zugewiesenen Kassentherapeuten sehr viel Sinn. Es kann die akute Krise auffangen und ist die beste Investition in die eigene psychische Gesundheit.
Kein Eintrag | Meldung
Keine Dokumentation oder Diagnose bei der Krankenkasse kann z.B. bei einer anstehenden Verbeamtung (Justiz, Polizei, Bundeswehr, Lehramt etc.) Vorteile haben.
Ganzheitliches Therapiekonzept
Von gesetzlichen Kassen bezahlte Therapie beschränkt sich in der Regel auf nur 3 Richtlinienverfahren/Therapiearten. Das führt dazu, dass für viele Störungsbilder andere sehr gute, wissenschaftlich anerkannte und schnellere Verfahren nicht zur Anwendung kommen. Wir entscheiden nach ausführlicher Diagnostik und vor allem auch zusammen mit Ihnen, welche Therapieart oder -kombination Ihrer indiviuellen Motivation und Persönlichkeit am besten entspricht.
Optimale Therapiedauer
Nach eingehender Diagnostik und Anamnese, wo nötig auch durch Fachärzte, entscheiden wir gemeinsam über den sinnvollsten Therapieplan für Sie. Hierbei gibt es keine Standardkontigente an Stunden, sondern gerade auch sehr effiziente Kurzzeittherapien, die Ihnen schnell helfen können.
Steuerlich Absetzbar
Die Kosten für eine selbstbezahlte Therapie sind als Außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar.